Berufsschulklasse besucht Justiz Wiesbaden

Die Klasse 1062 der Friedrich-List-Schule Wiesbaden, hat am Freitag, den 13.01.2017 an mehreren spannenden und abwechslungsreichen Verhandlungen des Arbeitsgerichts Wiesbaden teilnehmen dürfen.

Dies war eine hervorragende Möglichkeit einen praktischen Bezug auf das zu finden, was im Berufsschulunterricht im Rahmen des LF 1 „Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten“ zuvor theoretisch zum Thema Arbeitsverträge sowie Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers behandelt wurde.

Klasse 1062
 

Der Klassenverband musste sich bereits 30 Minuten vor Beginn der ersten Verhandlung am Gerichtsgebäude einfinden. Dies war zwingend erforderlich, um, bedingt durch die strengen Sicherheitsvorkehrungen bei Einlass ins Gebäude, pünktlich zur Verhandlung zu erscheinen. Mitarbeiter der Justizbehörde Hessen kontrollierten jede Person auf das Mitführen von unzulässigen Gegenständen, welche als Waffen verwendet werden könnten und beschlagnahmten diese sofort.

Das Arbeitsgericht Wiesbaden behandelt täglich arbeitsrechtliche Streitfälle, wie zum Beispiel Kündigungen oder ausgebliebene Gehaltszahlungen. Tag für Tag widmet sich das Gericht den oftmals schwer verhärteten Fronten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und versucht eine Einigung unter Berücksichtigung der entsprechenden Gesetzesgrundlage zu finden.

Insgesamt besuchten wir 3 Verhandlungen. Bei jeder Verhandlung hat zu Beginn die verantwortliche Richterin, die die Verhandlung leitete, die Namen der geladenen Verhandlungsteilnehmer verlesen und deren Anwesenheit entsprechend geprüft.

Bei der ersten Verhandlung wurde das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber betriebsbedingt zum 31.12.2016, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, beendet. Beide Parteien konnten sich schnell einig werden. Dem Arbeitnehmer wurde aufgrund des Verlustes seines Arbeitsplatzes eine Abfindung von 1.500 Euro Brutto zugesprochen. Des Weiteren erhält er ein Arbeitszeugnis, mit der Leistungsbeurteilung „Gut“.

Bei der zweiten Verhandlung erhielt Der Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte, außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers am 6.10.2016.

Laut Aussage des Arbeitgebers, hatte der Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses verschwiegen, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er war aber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mehrfach Führer eines dienstlichen KFZ. Jedoch wurde zu Beginn des Arbeitsverhältnisses keine Fahrerlaubnis von dem Arbeitnehmer gefordert.

Nach dem sich beide Parteien zu dem Sachverhalt geäußert haben, entstand eine rege Diskussion, in der ebenfalls die Themen Lohnabrechnung und Arbeitszeit des Arbeitnehmers thematisiert wurden. Zum Ende der Verhandlung wurde folgender Vergleichsvorschlag unterbreitet:

Eine vorzeitige Beendigung mit Freistellung, sofern am Stichtag keine Minusstunden mehr bestehen. Außerdem soll ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer ausgestellt werden.

Die Richterin erklärte die Verhandlung heute für beendet mit der Vertagung auf den 12.04.2017.

Bei der dritten Verhandlung erhielt der Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses am 21.09.2016 im Rahmen der Probezeit.

Die Antragstellerin beruft sich auf Treuwidrigkeit, da der Arbeitgeber ihr kurz vor Ausspruch der Kündigung eine Teilnahme an einer Fortbildung zugesprochen hatte. Dies wurde gleich von der Richterin zurückgewiesen, da das berufen auf Treuwidrigkeit in diesem Sachverhalt schwierig sei.

Der Antragsgegner, in Person der Geschäftsführer des Unternehmens, äußerte, dass er mehrere E-Mails als Beweis vorweisen könne, die das widrige Verhalten der Arbeitnehmerin aufzeigten.

Beide Parteien einigten sich darauf eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Die Richterin erklärte daraufhin das Verfahren für beendet.

Die Klasse fand den Ausflug sehr interessant und aufschlussreich, außerdem konnten wir Verknüpfungen zu den Thematiken im Unterricht bilden und sagen der Justizbehörde Wiesbaden herzlich Danke, dass sie diesen aufregenden Ausflug ins Gericht möglich gemacht haben.

 

Melina Drewes
Auszubildende Immobilienkauffrau
Stand: 01/2017