Was macht eigentlich der Personalrat?

Der örtliche Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Schulleitung wahrzunehmen. Er ist Repräsentant der Gesamtheit aller Kolleginnen und Kollegen an der Schule. Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HVPG), in dem neben den konkreten Beteiligungsrechten auch die allgemeinen Aufgaben des Personalrates sowie seine Wahl geregelt sind. Der Personalrat ist an den Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt.

Der örtliche Personalrat hat Informations-, Beratungs- und Anhörungsrechte gegenüber der Schulleitung, beispielsweise bei der Ausschreibung einer freien Planstelle, bei Beschwerden über Stundenpläne bzw. zum Unterrichtseinsatz, bei der Stellenberechnung und zum angeforderten Fachbedarf.

Des Weiteren hat der örtliche Personalrat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, beispielsweise bei der Einstellung auf eine Planstelle, bei Vertretungsverträgen, bei der Funktionsstellenbesetzung einer Abteilungsleitung, bei der Besetzung von Beförderungsstellen nach A14, bei der Regelung von Teilzeitanträgen und bei den Grundsätzen der Fortbildung an der Schule.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie Ihr Recht auf Interessenvertretung wahr und kommen Sie zu uns.

 

 

 

 

Stand: 09/2022