Abiturprüfungsbestimmungen
Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
- 24 Grundkurse (GK) müssen aus Q1 – Q4 eingebracht werden. Kein Kurs darf 0 Punkte haben; mindestens 120 Punkte müssen erreicht werden.
- 8 Leistungskursen müssen aus Q1 bis Q4 eingebracht werden. Kein Leistungskurs darf 0 Punkte haben; mindestens 80 Punkte (in zweifacher Wertung) müssen erreicht werden.
- Maximal dürfen 3 Leistungs- und 6 Grundkurse Minderkurse (< 5 Punkte und > 0 Punkte) sein. (Abiturprüfungsbestimmung Landesabitur 2021)
- Maximal dürfen 6 Kurse (Leistungs- und Grundkurse) Minderkurse (< 5 Punkte und > 0 Punkte) sein, davon höchstens zwei Leistungskurse (Abiturprüfungsbestimmung Landesabitur 2022)
Wahl der Prüfungsfächer – Bedingungen
- Die 3 schriftlichen Prüfungsfächer müssen 2 Aufgabenfelder abdecken
- Die 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder abdecken
- Deutsch und Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache (hier: Englisch), in wenigen Ausnahmefällen eine neu beginnende Fremdsprache
- Sport, Deutsch-Literatur, ergänzende Grundkurse, Elektronik, Informationstechnik, Laborpraxis Chemietechnik, Medientechnik und Produktion können nicht Prüfungsfach sein
Festlegung der einzubringenden Grundkurs
Deutsch, Mathe, Englisch, Naturwissenschaften |
=12 |
Geschichte aus 13 | = 2 |
Powi | = 1 |
Deutsch-Literatur | = 2 |
Elektronik, Gesundheitsökonomie, Informationstechnik, Laborpraxis Chemietechnik, Medientechnik und Produktion, Rechnungswesen und Datenverarbeitung, |
= 2 |
Mindestens | 19 |
2. Fremdsprache, verpflichtend, aus 13 | = 2 |
Mindestens | 21 |
Bestehen der Prüfung
- In 3 Prüfungsfächern (darunter 1 Leistungsfach) müssen mind. 5 Punkte erreicht werden
- Alle 5 Prüfungsfächer müssen mind. 100 Notenpunkte (4fache Wertung) ergeben
- Insgesamt müssen für das Bestehen mindestens aus dem Grundkurs-, Leistungskurs- und Prüfungsbereich 300 Notenpunkte eingebracht werden