Abiturprüfungsbestimmungen

Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung

  • 24 Grundkurse (GK) müssen aus Q1 – Q4 eingebracht werden. Kein Kurs darf 0 Punkte haben; mindestens 120 Punkte müssen erreicht werden.

 

  • 8 Leistungskursen müssen aus Q1 bis Q4 eingebracht werden. Kein Leistungskurs darf 0 Punkte haben; mindestens 80 Punkte (in zweifacher Wertung) müssen erreicht werden.

 

  • Maximal dürfen 3 Leistungs- und 6 Grundkurse  Minderkurse (< 5 Punkte und > 0 Punkte) sein. (Abiturprüfungsbestimmung Landesabitur 2021)
  • Maximal dürfen 6 Kurse (Leistungs- und Grundkurse) Minderkurse (< 5 Punkte und > 0 Punkte) sein, davon höchstens zwei Leistungskurse (Abiturprüfungsbestimmung Landesabitur 2022)

 

 

Wahl der Prüfungsfächer – Bedingungen

  • Die 3 schriftlichen Prüfungsfächer müssen 2  Aufgabenfelder abdecken
  • Die 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder abdecken
  • Deutsch und Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache  (hier: Englisch), in wenigen Ausnahmefällen eine neu beginnende Fremdsprache
  • Sport, Deutsch-Literatur, ergänzende Grundkurse, Elektronik, Informationstechnik, Laborpraxis Chemietechnik, Medientechnik und Produktion können nicht Prüfungsfach sein

 

Festlegung der einzubringenden Grundkurs

Deutsch, Mathe, Englisch, Naturwissenschaften 
(3 Fächer * 4 Halbjahre) (davon ist ein Fach Leistungsfach)

=12

Geschichte aus 13       = 2
Powi  = 1
Deutsch-Literatur   = 2
Elektronik, Gesundheitsökonomie, Informationstechnik, Laborpraxis Chemietechnik, Medientechnik und Produktion, Rechnungswesen und Datenverarbeitung,
= 2
Mindestens 19
2. Fremdsprache, verpflichtend, aus 13     = 2
Mindestens 21

 

Bestehen der Prüfung

  • In 3 Prüfungsfächern (darunter 1 Leistungsfach) müssen mind. 5 Punkte erreicht werden
  • Alle 5 Prüfungsfächer müssen mind. 100 Notenpunkte (4fache Wertung) ergeben
  • Insgesamt müssen für das Bestehen mindestens aus dem Grundkurs-, Leistungskurs- und Prüfungsbereich 300 Notenpunkte eingebracht werden