Zulassungsbestimmungen für die Q-Phase
- In jedem verbindlichen Fach wurden mindestens 5 Punkte erreicht. (Verbindliches Fach ist jedes Fach mit Ausnahme der nicht verpflichtenden Fremdsprachen).
Versetzung mit Ausgleich
- Ein verbindliches Fach mit Minderleistung (weniger als 5 Punkten) muss entweder mit mindestens zehn Punkten in einem anderen Fach oder mit mindestens jeweils sieben Punkten in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden. (Achtung: Ausnahme fachrichtungsbezogenes Leistungsfach, z. B. Wirtschaftslehre; siehe unten)
- Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik kann der o.g. Ausgleich nur durch ein anderes bzw. zwei andere Fächer dieser Fächergruppe erfolgen.
Bsp.: 4 Punkte in Deutsch können nur z. B. mit 10 Punkten in Mathematik oder mit je 7 Punkten in Englisch und Wirtschaft ausgeglichen werden.
- Das spätere fachrichtungsbezogene Leistungsfach (z. B. Wirtschaft) kann nicht ausgeglichen werden, da es zwingend mit 5 Punkten als Voraussetzung zur Leistungskurswahl bestanden sein muss.
Nichtzulassung
- In einem verbindlichen Fach wurden null Punkte erreicht.
- Im späteren fachrichtungsbezogenen Leistungsfach wurden weniger als 5 Punkte erreicht.
- In Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik wurden zwei Minderleistungen erbracht.
- In drei und mehr verbindlichen Fächern wurden weniger als 5 Punkte erreicht.
Wiederholung
- Die Wiederholung der E-Phase ist nur möglich, wenn die/der Schülerin/Schüler die letzte Jahrgangsstufe der Mittelstufe nicht bereits zweimal besucht hat.